Ummeldungen und Adressänderungen: Der organisatorische Teil des Umzugs
Der Transport ist der sichtbare Teil eines Umzugs, die Verwaltung der unsichtbare. Sie fällt trotzdem an, und sie fällt in eine Zeit, in der Sie ohnehin ausgelastet sind. Wer sie sich vorher als eigene Aufgabe notiert, arbeitet sie in überschaubarer Zeit ab. Wer sie treiben lässt, merkt Wochen später, dass Post nicht ankommt und Verträge auf die alte Adresse laufen.
Die Anmeldung bei der Meldebehörde
Wer in Deutschland umzieht, muss den neuen Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung erfolgt am neuen Wohnort, und sie ist an eine gesetzlich geregelte Frist gebunden, die nach dem Einzug beginnt. Wie lang diese Frist ist, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und ob eine Terminvereinbarung nötig ist, regeln die Kommunen im Detail unterschiedlich. Die zuständige Stelle gibt darüber verbindlich Auskunft, häufig auch über ihre Website.
In vielen Fällen wird eine Bestätigung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers benötigt. Kümmern Sie sich früh darum, denn sie kommt nicht von allein, und ohne sie ist der Behördengang umsonst.
Ein praktischer Hinweis: Der Umzug innerhalb derselben Gemeinde und der Umzug in eine andere Gemeinde können unterschiedlich behandelt werden. Fragen Sie im Zweifel nach, statt zu vermuten.
Die Nachsendung
Ein Nachsendeauftrag beim zuständigen Postdienstleister ist die wirksamste einzelne Maßnahme dieser ganzen Kategorie. Er verschafft Ihnen Zeit und fängt genau die Stellen ab, die Sie vergessen haben. Und Sie werden Stellen vergessen, das ist der Normalfall. Der Nachsendeauftrag ist damit weniger eine Bequemlichkeit als eine Versicherung gegen die eigene Unvollständigkeit.
Beauftragen Sie ihn so, dass er ab dem Umzug läuft, und nutzen Sie die Zeit, um die nachgesendete Post als Checkliste zu verwenden: Jeder Brief, der nachgesendet wird, zeigt Ihnen eine Stelle, die Ihre neue Adresse noch nicht hat.
Wer sonst noch Ihre Adresse führt und was bereitstehen muss
- Arbeitgeber und Stellen, die mit dem Beschäftigungsverhältnis zu tun haben
- Bank und Finanzdienstleister
- Versicherungen, insbesondere die Hausratversicherung, für die die neue Wohnung relevant ist
- Energieversorger und Anbieter für Internet und Telefon
- Rundfunkbeitrag
- Kfz-Zulassung, falls betroffen
- Ärztinnen und Ärzte, Krankenkasse, Apotheke
- Schule, Kita, Vereine
- Abonnements, Onlinehandel, Lieferdienste
- Vertragspartner mit Lastschriften oder wiederkehrenden Leistungen
Die letzte Zeile ist die unangenehmste und die wichtigste. Verträge, die im Hintergrund laufen, melden sich erst dann, wenn etwas nicht funktioniert.
Strom, Wasser, Heizung, Internet und Telefon wollen nicht nur ummeldet, sondern am neuen Ort auch bereitgestellt sein. Insbesondere der Internetanschluss hat eine eigene Vorlaufzeit, die nichts mit Ihrem Umzugstermin zu tun hat und die man nicht beschleunigen kann. Kümmern Sie sich darum, sobald die neue Adresse feststeht, nicht wenn die Kartons stehen.
Notieren Sie am Einzugstag die Zählerstände der neuen Wohnung, mit Foto, so wie Sie es beim Auszug aus der alten getan haben. Das ist der Startwert Ihrer Abrechnung.
Mit einer Liste arbeiten
Legen Sie eine einfache Liste an und hängen Sie sie an die Kühlschranktür. Darauf kommt jede Stelle, die Ihre Adresse hat, und sie wird abgehakt, wenn die Änderung bestätigt ist, nicht wenn Sie sie gemeldet haben. Ergänzen Sie die Liste immer dann, wenn eine nachgesendete Sendung ankommt. Nach wenigen Wochen ist sie vollständig, und dann ist der Umzug auch verwaltungsseitig erledigt.
Was Sie erst danach erledigen können
Ein Teil dieser Aufgaben lässt sich vorbereiten, ein anderer nicht. Die Anmeldung selbst setzt den Einzug voraus, und vieles hängt wiederum an der Anmeldung: Sie ist der Nachweis, den andere Stellen sehen wollen. Daraus ergibt sich eine natürliche Reihenfolge, und wer sie kennt, spart sich vergebliche Wege.
Vorbereiten lässt sich fast alles, was mit Verträgen zu tun hat: Anschlüsse beauftragen, Kündigungen und Ummeldungen vorbereiten, Unterlagen zusammenstellen, die Bestätigung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers besorgen. Erst nach dem Einzug möglich sind die Anmeldung selbst und alles, was auf ihr aufbaut.
Planen Sie deshalb die Behördengänge nicht auf den Umzugstag und auch nicht auf den Tag danach, sondern in die Woche danach, mit etwas Luft. Und erledigen Sie zuerst das, was Fristen hat, und danach das, was nur lästig ist. Wenn Sie im Anschluss noch Unterlagen mit der neuen Adresse brauchen, etwa für weitere Stellen, holen Sie sich diese am besten gleich beim ersten Termin mit.
Fazit
Der Verwaltungsteil des Umzugs besteht aus drei Bausteinen: die fristgebundene Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde, ein Nachsendeauftrag als Sicherheitsnetz und eine Liste aller Stellen, die Ihre Adresse führen. Fragen Sie nach Fristen und Unterlagen bei der zuständigen Stelle, statt sich auf Erzählungen zu verlassen, und kümmern Sie sich um Anschlüsse mit Vorlaufzeit, sobald die Adresse feststeht.